Die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (die "DSA") verpflichtet die Anbieter von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen, für jede von ihnen betriebene Online-Plattform oder Online-Suchmaschine bis zum 17. Februar 2023 und danach mindestens einmal alle sechs Monate in einem öffentlich zugänglichen Bereich ihrer Online-Schnittstelle Informationen über die durchschnittlich monatlich aktiven Empfänger ihres Dienstes in der Union zu veröffentlichen, die als Durchschnitt über den Zeitraum der letzten sechs Monate berechnet werden.
Die folgenden Informationen werden in Übereinstimmung mit Artikel 24(2) der DSGVO und ausschließlich zu diesem Zweck veröffentlicht. Die nachstehenden Daten werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des DSA berechnet und stellen einen sechsmonatigen Durchschnitt der monatlich aktiven Empfänger (MARs) unseres Dienstes in der Europäischen Union dar.
Berichtszeitraum: (August 2022-Februar 2023)
Die durchschnittliche Zahl der monatlich aktiven Empfänger in der Union beträgt nicht mehr als 36,4 Millionen.